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OLG Hamburg, 13.02.2002 - 2 Ws 38/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorführung; Beschuldigter; Haftbefehl; Zuständiger Richter; Richter; Zuständigkeit; Haftprüfung; Zulässigkeit; Haftbeschwerde; Sicherungshaftbefehl
- Judicialis
StPO § 115; ; StPO § 304; ; StPO § 115a Abs. 3 S. 1; ; StPO § 117 Abs. 2 S. 1; ; StPO § 453c Abs. 2 S. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 05.02.2002 - 613 StVK 698/01
- OLG Hamburg, 13.02.2002 - 2 Ws 38/02
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2002, 381
- StV 2003, 512
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Karlsruhe, 15.08.1994 - 2 Ws 172/94
Auszug aus OLG Hamburg, 13.02.2002 - 2 Ws 38/02
Die damit bezweckte Vermeidung doppelter Zuständigkeiten und widersprechender Entscheidungen (vgl. OLG Karlsruhe in StV 1994, 664; OLG Düsseldorf in NStE StPO § 125 Nr. 2) gebietet auch für die vorliegende Verfahrenslage eine vergleichbare Rangfolge der Rechtsbehelfe. - OLG Stuttgart, 03.08.1989 - 3 Ws 178/89
Zulässigkeit der Haftbeschwerde neben dem Antrag auf Haftprüfung
Auszug aus OLG Hamburg, 13.02.2002 - 2 Ws 38/02
Demzufolge ist neben dem beim nächsten Richter im Sinne des § 115 a StPO gestellten Antrag des Beschuldigten, gemäß § 115 a Abs. 3 S. 1 StPO dem nächsten Richter vorgeführt zu werden, die Haftbeschwerde wegen des durch § 117 Abs. 2 S. 1 StPO bestimmten Rangverhältnisses unzulässig (ebenso OLG Suttgart in MDR 1990, 75;… Boujong in KK-StPO, 4. Aufl., § 115 a Rdn. 5).
- LG Regensburg, 24.07.2013 - 7 KLs 151 Js 4111/13
Gustl Mollath - Wiederaufnahmeanträge abgelehnt
- OLG Frankfurt, 14.04.2008 - 1 Ws 42/08 Der gemäß § 126 Abs. 1 StPO zuständige Haftrichter, dem der Beschuldigte nach dessen Festnahme entsprechend der Vorschrift des § 115 Abs. 1 StPO zur Verkündung des Haftbefehls vorgeführt wird, entscheidet aufgrund der Sachlage, wie sie sich nach der gemäß § 115 Abs. 3 StPO vorgesehenen Vernehmung des Beschuldigten darstellt, ob der Haftbefehl aufrechterhalten, aufgehoben oder außer Vollzug gesetzt wird und trifft dabei der Sache nach eine Haftprüfungsentscheidung (OLG Hamburg wistra 2002, 199; OLG Stuttgart MDR 1990, 75;… LR - Hilger, 25. Aufl., § 115 StPO, 20).